Vorsorge

Bei unserer Arbeit beobachten auch wir einen schleichenden Prozess, in dem die gesellschaftliche Tabuthemen „Sterben“ und „Tod“ nun wieder vermehrt in das öffentliche, aber auch individuelle Bewusstsein vieler Menschen gelangen. Nicht wenige werden durch den Verlust eines bekannten oder geliebten Mitmenschens an die Endlichkeit des Lebens, auch die des eigenen, wieder erinnert.

Oft sind dies auch die Anlässe die eigene Patientenverfügung und ein Testament zu gestalten bzw. die Aktualität zu überprüfen. Aber auch immer mehr Menschen interessieren sich schon dafür, was mit Ihnen nach dem Ableben geschehen soll, wo und wie sie bestattet werden möchten.

Sich mit dem eigenen Tod und der eigenen Bestattung thematisch zu befassen, ist für viele Menschen ungewohnt, fühlt sich befremdlich an. Es ist auch ein ganz normaler Reflex, in Gedanken lieber bei schöneren Facetten des Lebens verweilen zu wollen und solche Themen eher weitestgehend auszublenden. Dennoch gibt es gute Gründe, sich damit einmal auseinander zu setzen.

Warum zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod beschäftigen?

Wenn das eigene Leben zu Ende gegangen ist, beginnt für die Hinterbliebenen eine noch nie da gewesene Situation, in der Angehörige mit dem Verlust und der eigenen Trauer lernen müssen umzugehen. Besonders dann, wenn der Trauerfall völlig überraschend eintritt oder auch wenn nie über Vorstellungen und Wünsche zum Thema Bestattung gesprochen wurde, sind die Hinterbliebenen als Bersorger der Bestattung plötzlich mit einer Fülle von Fragen und Angelegenheiten zur Bestattung konfrontiert.

Aufgrund unserer Erfahrungen können wir nur immer wieder ermuntern auch über diese Themen mit der Familie oder Vertrauenspersonen zu sprechen. Denn für jene ist es im Moment der Trauer hilfreich, mindestens den Willen und die persönlichen Wünsche für die Abschiedname und Bestattungsangelegenheiten zu kennen.

Alle Regelungen, die ein Verstorbener zu Lebzeiten schon getroffen hat, nehmen den Angehörigen die manchmal schwierige Entscheidungsfindung, „richtig“ und im Sinne des Verstorbenen zu handeln, ab und entlasten sie damit in einer ohnehin sehr emotionalen Zeit.

Bestattervermerk für Bewohnerakte in Pflegeeinrichtungen und Seniorenresidenzen

Einige Angehörige werden zum ersten Mal mit dieser Art Fragen konfrontiert, wenn in den meisten Seniorenresidenzen, Pflegeheimen und Hospizen routinemäßig bei oder kurz nach dem Einzug bereits abgefragt wird, welcher Bestatter im etwaigen Todesfall informiert werden solle. Verständlicher Weise sind Angehörige von der Aufforderung zur Benennung zu einem solchen Zeitpunkt häufig irritiert. Dennoch können unmissverständliche Angaben in der Bewohnerakte hilfreich sein, damit kein fremdes Bestattungsunternehmen ohne Ihre Kenntnis und Zustimmung für eine Überführung am dereinstigen Tage beauftragt würde. Dass auch in solchen Fällen noch immer eine freie Wahl des Bestatters besteht, haben wir auf der Seite Erste Schritte im Trauerfall bereits geschildert.

Um Missverständnissen oder anderem vorzubeugen, empfehlen wir diese Angabe in der aufnehmenden Einrichtung zu machen. Viele unserer Kunden hinterlegen dazu auch eine unserer Visitenkarten oder nutzen unsere herunterladbare Vorlage

Bestattungsverfügung

Regelungen zur Abschiednahme und Bestattung können in individuell formulierten Willenserklärungen (Bestattungsverfügung) festgehalten werden. Wichtig ist dabei, dass dieses Dokument dann den Angehörigen bekannt, leicht auffindbar und einsehbar ist. Bei Notaren oder dem Nachlassgericht hinterlegte Testamente sind daher in der Praxis eher ungeeignet, da die Eröffnung eines Testaments zumeist erst Wochen nach dem Todeszeitpunkt erfolgt.

Relevante Fragestellungen und Informationen zum Ablauf in einem Trauerfall befinden sich in unserem Infobereich Im Trauerfall und außerdem in unseren herunterladbaren Vorlagen

Somit können bereits zu Lebzeiten alle persönlichen Wünsche, so z.B. zur Bestattungsform, Arten und Umfang der Abschiednahmen, der Bestattungsort sowie einen bevollmächtigten Bestattungsbesorger oder einen Ansprechpartner für den Bestatter zur dereinstigen Bestattung schriftlich festgehalten werden.

Vorsorgevertrag zur Bestattung

Darüber hinaus können sich Interessenten bei uns natürlich auch persönlich beraten lassen und alle Regelungen in einem Bestattungsvorsorgevertrag festhalten. Dazu gehört selbstverständlich eine detaillierte Kostenaufstellung entsprechend der individuell gewünschten Bestattungsart und Umfang. Sofern bei den Vorsorgenden noch keine Sterbegeldversicherungen bestehen, informieren wir auch zu einer alternativen Möglichkeit der Finanzierung einer Bestattungsvorsorge.

Wenn Sie Interesse an einem Bestattungsvorsorgevertrag haben oder sich zum Thema Bestattungsvorsorge unverbindlich beraten lassen möchten, dann vereinbaren Sie einfach ein persönliches Beratungsgespräch unter 036203 / 60 30 1.

Finanzielle Absicherung der Bestattungsvorsorge

In den Anfangsjahren unseres Unternehmens mussten wir leider mehrfach miterleben, wie für diesen Zweck eigens gesparte Vermögen, sowohl auf Bankkonten, auch auf den sogenannten „Sterbegeldkonten“, als auch in Versicherungen, zu einem späteren Zeitpunkt gegen den Willen unserer Kunden wieder aufgelöst wurden. Beispielsweise waren die Vorsorgebetreffenden plötzlich als Pflegefall eingestuft worden, während die monatlichen Kosten über den Einkünften lagen und liquide Ersparnisse bereits aufgebraucht waren.

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Auch aufgrund dieser leidvollen Erfahrungen sind wir Partner der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG geworden, welche genau zum Zwecke der Sicherung dieser Gelder durch den Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. gegründet wurde.

Sobald ein Bestattungsvorsorgevertrag mit uns besteht, können unsere Kunden das benötigte Kapital dann auf einem eigenen Treuhandkonto anlegen. Ob dies als Einmal-Zahlung oder gestückelt in einigen Teilbeträgen erfolgen soll ist dem Vorsorgetreffenden überlassen. Die eingezahlten Gelder werden durch die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwaltet und zwei unabhängige Kreditinstitute erteilen Bürgschaften für die hinterlegte Geldsumme, so dass die Kapitalsicherung auch gänzlich unabhängig von unserem Bestattungsunternehmen besteht.

Die Bearbeitung und dieser Service bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG kosten einmalig 50 EUR bei Vertragsabschluss. Rein Optional und zur zusätzlichen Absicherung wird die Vorsorge in den meisten Fällen auch noch durch einen Notar in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen, was eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 29 EUR verursacht.


Wir, das Team vom Bestattungsinstitut János Helt, beraten Sie gern ausführlich zu allen relevanten Fragestellungen der Bestattungsvorsorge. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch unter 036203 / 60 30 1.


Interessierte können sich schon einmal ein Muster für den Antrag bei der Deutschen Bestattungsvorsorge AG sowie ein Muster für die Vollmacht zur Eintragung im Vorsorgeregister der Bundestnotarkammer bereits hier anschauen: