Wichtige Dokumente im Trauerfall

Spätestens zum Beratungsgespräch benötigen wir einige Dokumente des Verstorbenen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Gegebenenfalls können Sie diese aber auch schon bei der Abholung des Verstorbenen unseren Kollegen mitgeben.

Die nachfolgend aufgelisteten Dokumente des Verstorbenen benötigen wir im Original um diese bei unterschiedlichen Behörden (z.B. Standesämter) vorzulegen. Ausweisdokumente des Verstorbenen werden dabei eingezogen, Urkunden zum Familienstand erhalten Sie, zusammen mit den neuen Sterbeurkunden, von uns zurück. Sollten es Ihnen nicht möglich sein die Originale rechtzeitig aufzutreiben, helfen wir Ihnen bei der Besorgung.

  • Bundespersonalausweis oder Reisepass oder die Befreiung von der Ausweispflicht
  • Personenstands-Urkunden je nach Familienstand
  • Versichertenkarte der Krankenversicherung (falls vorhanden)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Rentenversicherungsnummern (Altersrente und Witwen/r-Rente) der gesetzlichen Rentenversicherung (falls vorhanden)
  • Bestattungsvorsorgevertrag und ähnliche Dokumente (falls vorhanden)
  • Versicherungspolicen zu Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen oder Unfallversicherungen (falls vorhanden) zur Abmeldung bzw. Antragstellung zur Auszahlung
  • Graburkunde für Grab mit bestehendem Nutzungsrecht (falls vorhanden)
  • optional: Dokumente zu Verträgen, Abonnements oder Mitgliedschaften des Verstorbenen zur Abmeldung

Bei der Beurkundung am zuständigen Standesamt muss u. a. der Familienstand des Verstorbenen nachgewiesen werden. Somit richtet sich der Bedarf am Familienstand aus:

  • bei ledigen Verstorbenen:
    • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister
  • bei verheirateten Verstorbenen:
    • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
  • bei verwitweten Verstorbenen:
    • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
    • plus Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei geschiedenen Verstorbenen:
    • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
    • plus rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • oder Auszug aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk

Anmerkung:
Sollten die Geburtsregisternummern beider Ehepartner auf der Eheurkunde nicht eingetragen sein (sowie außerdem bei allen Todesfällen im Verwaltungsbereich des städtischen Standesamtes Apolda) genügt die Heiratsurkunde nicht mehr. Es werden zusätzlich zur Heiratsurkunde auch die Geburtsurkunden beider Ehepartner benötigt.