Reerdigungen

Der Ausdruck „Reerdigung“ ist ein Kunstwort und steht für eine neue Bestattungsmethode, einer Art beschleunigten Erdbestattung. Ein vergleichbarer Ansatz zu dieser Bestattungsmethode wird seit 2020 in den USA durch das Unternehmen Recompose angeboten. Ziel ist eine besonders ökologische Bestattungsform, welche ganz im Einklang mit der Natur steht. Insbesondere die weniger umweltfreundlichen Aspekte einer klassischen Erd- oder Feuerbestattung sollen hierbei vermieden werden.

Das Verfahren

Bei einer REERDIGUNG, wie es das Berliner Unternehmen MEINE ERDE seit 2022 in Deutschland anbietet, wird der Körper eines Verstorbenen in einem sog. Kokon, einer Art technischem Metall-Sarkophag, gebettet. In diesem verbleibt der in Heu, Stroh und Blumen gebettete Körper für 40 Tage, wobei sich der Kokon oberirdisch in einem sog. Alvarium, meistens einer Trauer- bzw. Leichenhalle auf einem Friedhof, befindet.

Ausgelöst durch die körpereigenen Mikroorganismen auf der Haut und aus dem menschlichen Darm verwandelt sich der Körper innerhalb dieser knapp sechs Wochen zu natürlichem Humus. In dieser Zeit steht der gesamte Prozess unter technischer Kontrolle, wobei die ideale Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Sauerstoffgehalt im Kokon reguliert werden. Somit kommt dieses umweltfreundliche Verfahren ganz ohne zugesetzte Chemikalien, einem Erdbestattungssarg oder einem energieaufwendigen Kremationsvorgang aus.

Friedhofspflicht hat Bestand

Da es sich bei dieser Bestattungsmethode um eine Abwandlung einer klassischen Erdbestattung handelt, besteht weiterhin der in Deutschland übliche Friedhofszwang in allen Phasen. Somit muss sowohl die Transformation im Kokon, als auch die Ausbringung der entstandenen Erde, auf einem Friedhof erfolgen. Zur Beisetzung wird eine Erdgrabstätte meist nur einen halben Meter tief geöffnet, die zu Erde gewordenen Überreste beigesetzt und die Grabstätte mit gewöhnlicher Graberde wieder aufgefüllt.

Ausstehende Zulassung in Thüringen

Gegenwärtig ist dieses Verfahren als Bestattungsform zunächst nur in Schleswig-Holstein in Form eines Pilotprojekts zugelassen. Solche langen Transportwege konterkarieren aber den ökologischen Gedanken bei einer solchen Bestattungsform. Außerdem muss auch noch die Vereinbarkeit mit dem Thüringer Bestattungsgesetz bestätigt oder entsprechende Änderungen im Gesetz vorgenommen werden.
Sofern in Thüringen die behördlichen Prüfungen erfolgen, die Konformität mit dem Bestattungsgesetz festgestellt, die Genehmigungen erteilt und die Friedhofsträger sich auf diese Bestattungsform entsprechend eingestellt haben, freuen wir uns diese neue, alternative Erdbestattungsform auch unseren Kunden anbieten zu können.

Weitere Information zu Reerdigungen

Ausführlichere Informationen zu dieser neuen Bestattungsform erhalten Sie bei uns im persönlichen Gespräch oder finden Sie auf der Webseite Reerdigung.de, bei unserem Kooperationspartner (Webseite MEINE-ERDE.de) sowie in einer hörenswerten Folge eines Bestatter-Podcasts mit einem der Gründer von MEINE ERDE: