Erste Schritte im Trauerfall

Wenn ein Angehöriger verstirbt, sind viele Hinterbliebene zunächst überwältigt von dem Verlustgefühl und der Trauer. Dennoch besteht ein akuter Handlungsbedarf. Genau dann stehen wir Ihnen mit „Rat und Hilfe“ zur Seite. Zunächst am Telefon, für alle Fragen, die für Sie dringlich erscheinen, aber dann auch in Ruhe zum Beratungsgespräch.

Nachfolgende Informationen geben einen Überblick über die „ersten Schritte“, da sich die Anforderungen auch nach den Umständen des Todes und dem Sterbeort richten. Wir unterscheiden dabei, ob der Todesfall zu Hause, in einer Senioreneinrichtung oder Hospiz oder in einem Krankenhaus eingetreten ist. Anschließend geben wir noch wichtige Hinweise zur freien Wahl eines Bestatters durch die Angehörigen.


Todesfall zu Hause

  • Benachrichtigung des Hausarztes: Bei jedem Verstorbenen muss der Tod durch einen Arzt festgestellt und durch den ärztlichen Totenschein attestiert werden. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, rufen Sie bitte einen Notarzt über den Notruf 112. Der ausgestellte Totenschein verbleibt beim Verstorbenen und wird später vom Bestatter mitgenommen.
  • Benachrichtigung des Bestatters: Sie erreichen uns rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen. Wir besprechen dann alles Weitere mit Ihnen.
  • Zeitpunkt der Abholung: Es besteht jedoch kein Zwang, dass wir sofort kommen und den Verstorbenen mitnehmen müssen. Laut Thüringer Bestattungsgesetz muss der Verstorbene, vom Zeitpunkt des Ablebens gerechnet, lediglich innerhalb von 48 Stunden in einen Kühlraum verbracht werden. Sie haben also also ein Recht zu warten, sich in Ruhe zu verabschieden und auch Angehörige, die nicht sofort vor Ort sein können, bekommen ggf. die Möglichkeit sich noch am Sterbebett zu verabschieden.
  • Eigene Kleidung oder Sterbetalar: Sofern der Verstorbene nicht bereits von Ihnen selbst oder durch Pflegedienstkräfte noch einmal angezogen wurde, legen Sie bitte die Kleidung bereit, die wir dem Verstorbenen anziehen sollen. Aus Gründen des Umweltschutzes sind jedoch keine Schuhe zugelassen und die verwendeten Stoffe sollten größtenteils aus Naturfasern bestehen. Alternativ können wir aber auch zur Einbettung einen unserer sog. Sterbetalare ankleiden.
  • Mitgabe wichtiger Dokumente: Geben Sie den ärztlichen Totenschein uns bei der Abholung des Verstorbenen mit. Sie können auch gern schon weitere wichtige Dokumente bereithalten und mitgeben. Lesen Sie hier weiter, welche Dokumente noch wichtig sind.

Todesfall in Senioreneinrichtung oder Hospiz

  • Benachrichtigung eines Arztes: wird Ihnen durch das Pflegepersonal abgenommen.
  • Benachrichtigung des Bestatters: Auch wenn viele Angehörige oftmals schon bei der Unterbringung eines Verwandten unser Unternehmen als das zu verständigende Bestattungsunternehmen angegeben haben, kommt es gelegentlich vor, dass wir erst mit erheblicher Verzögerung, durch das Personal benachrichtigt werden. Auch ist die Weitergabe der Kontaktdaten Hinterbliebener durch das Pflegepersonal an uns nicht immer gewährleistet. Wir empfehlen daher allen Angehörigen uns schon einmal telefonisch zu informieren. Sie erreichen uns rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen. Wir besprechen dann alles Weitere mit Ihnen.
  • Zeitpunkt der Abholung: Wie bei einem Todesfall zu Hause auch gilt gemäß Thüringer Bestattungsgesetz die 48-Stunden-Frist, weshalb gesetzlich keine unverzügliche Überführung des Verstorbenen nötig ist. Sprechen Sie also mit den Pflegekräften, falls Sie selbst mehr Zeit möchten oder weitere Angehörige sich noch am Sterbebett verabschieden wollen. Auch können somit eventuelle Abend- bzw. Nachtzuschläge für das Überführungspersonal vermieden werden.
  • Eigene Kleidung oder Sterbetalar: Sofern der Verstorbene nicht bereits durch die Pflegedienstkräfte noch einmal angezogen wurde, legen Sie bitte die Kleidung bereit, die wir dem Verstorbenen anziehen sollen. Aus Gründen des Umweltschutzes sind jedoch keine Schuhe zugelassen und die verwendeten Stoffe sollten größtenteils aus Naturfasern bestehen. Alternativ können wir aber auch zur Einbettung einen unserer sog. Sterbetalare ankleiden.
  • Mitgabe wichtiger Dokumente: Belassen Sie den ärztlichen Totenschein, die Krankenversicherungskarte und den Bundespersonalausweis des Verstorbenen in der Pflegeeinrichtung, wir nehmen diese dann bei der Abholung des Verstorbenen mit. Lesen Sie hier weiter, welche Dokumente noch wichtig sind.
  • Hinweis zur Vorsorge: Falls gar kein Todesfall eingetreten, sondern lediglich einer Ihrer Angehöriger gerade in eine Pflegeeinrichtung eingezogen ist oder Sie als Angehöriger zum Beispiel einen längeren Auslandsaufenthalt planen, kann es sinnvoll sein, einen Vermerk zur dereinstigen Bestatterwahl in der Patientenakte zu hinterlassen. Häufig wird vom Pflegepersonal auch schon eine Visitenkarte o.ä. gewünscht. Sie können hierfür die bereitgestellte Vorlage zum Bestattervermerk selbst ausdrucken, ausfüllen und in der Einrichtung hinterlegen.

Todesfall im Krankenhaus

  • Totenschein: wird durch einen Arzt im Krankenhaus ausgestellt.
  • Benachrichtigung des Bestatters: In der Regel wird kein Bestatter vom Krankenhauspersonal benachrichtigt, daher melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Sie erreichen uns rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen. Wir besprechen dann alles Weitere mit Ihnen.
  • Abschiednahme und Kühlung im Krankenhaus: In Krankenhäusern werden die Verstorbenen nach Ihrem Besuch auf der Station in die krankenhauseigenen Kühlräume verbracht. Auch danach besteht in den Krankenhäusern in der Regel noch die Möglichkeit eine Abschiednahme vom Verstorbenen bereits vor Ort durchzuführen.
  • Zeitpunkt der Abholung: Als Bestatter können wir in Krankenhäusern aus Infektionsschutzgründen grundsätzlich nicht auf Station und auch zu den Kühlzellen gelangen wir erst mit einem unterschriebenen Bestattungsauftrag der Hinterbliebenen. Die Abholung des Verstorbenen führen wir zeitnah nach der schriftlichen Auftragserteilung durch. 
  • Eigene Kleidung oder Sterbetalar: Sie können zum Beratungsgespräch auch gern Kleidung mitbringen, die wir dem Verstorbenen anziehen sollen. Aus Gründen des Umweltschutzes sind jedoch keine Schuhe zugelassen und die verwendeten Stoffe sollten größtenteils aus Naturfasern bestehen. Alternativ können wir aber auch zur Einbettung einen unserer sog. Sterbetalare ankleiden.
  • Mitgabe wichtiger Dokumente: Nur der Totenschein sollte beim Verstorbenen verbleiben. Nehmen Sie alle persönlichen Gegenstände aus dem Krankenhaus mit und bringen Sie die alle relevanten Dokumente zum Beratungsgespräch mit ins Bestattungsinstitut. Lesen Sie hier weiter, welche Dokumente noch wichtig sind.
  • Vollmacht zur Abholung Verstorbener: Aus Krankenhäusern dürfen Verstorbene nur mit schriftlichem Auftrag abgeholt werden. In der Regel wird auch diese Vollmacht im Beratungsgespräch ausgefüllt und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Falls Sie aber wünschen sollten, dass wir die Überführung aus dem Krankenhaus bereits vornehmen, bevor das Beratungsgespräch stattfinden konnte, so können Sie die hier bereitgestellte Vorlage selbst ausdrucken, ausfüllen und im Krankenhaus hinterlegen oder uns per E-Mail zusenden.

Hinweise zur freien Bestatterwahl, auch bei ungeklärten oder unnatürlichen Todesursachen

Kann die Todesursache durch den Arzt nicht zweifelsfrei festgestellt werden (z.B. nach einem medizinischen Eingriff oder einem Sturz) oder liegt eine unnatürliche Todesursache (z.B. bei Verkehrsunfällen) vor, so muss die Polizei hinzugezogen werden, welche eigene Ermittlungen aufnimmt.

Teilweise wird dabei, auch ohne Rücksprache mit den Angehörigen, durch die ermittelnden Polizeibeamten ein für die jeweilige Staatsanwaltschaft im Bereitschaftsdienst befindlicher Fuhrdienstleister oder Bestattungsdienstleister nur zum Zweck dieser Notüberführung beauftragt. Auch wenn diese Notüberführung nicht bereits durch unser Bestattungsunternehmen ausgeführt wurde, besteht für Hinterbliebene kein Zwang die nachfolgenden Bestattungsleistungen auch durch diesen Dienstleister erledigen zu lassen.

Es ist in solchen Fällen gängige Praxis, dass wir vom Fuhrdienstleister oder Fremdbestatter die/den Verstorbene/n übernehmen, ggf. auch Dokumente und persönliche Gegenstände entgegennehmen, sowie alle weiteren Erledigungen bzgl. des Sterbefalls in die Wege leiten, sobald wir schriftlich beauftragt sind und die staatsanwaltliche Bestattungsfreigabe ausgestellt wurde.

Da es leider gelegentlich zur Verunsicherung der Hinterbliebenen kommt, sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich erwähnt, dass auch falls Bestattungsdienstleister oder Dritte mit zweifelhaftem Geschäftsgebaren versuchen sollten die tragische Lage zu nutzen und Ihnen etwas anderes suggerieren möchten, gilt der Grundsatz:

Sie haben als Angehörige, ganz gleich welche Todesumstände bestehen, die freie Wahl, welches Bestattungsunternehmen den Bestattungsauftrag erhält.